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Straßenraub im Spätmittelalter

Ritter, Tod und Teufel - Albrecht Dürer, 1513Auf der Straße beraubt zu werden gehörte im späten Mittelalter zu den alltäglichen Risiken der Kaufleute und Reisenden. Auch wenn Wegelagereien und Überfälle nicht täglich geschahen, so konnten sie doch jederzeit stattfinden. Die Gefahr, die damals auf den Straßen lauerte, war den Kaufleuten und Reisenden damals etwa ebenso bewusst, wie den heutigen Menschen die Möglichkeit eines Verkehrsunfalls.

Dem Problem des Straßenraubes ist – neben vielen anderen Themen – in der Lübecker Ratschronik ein breiter Raum gegeben worden. In dieser offiziellen städtischen Schrift wurden von 1438 bis 1482 zahlreiche Ereignisse dokumentiert, die von politischem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Interesse für die Hansestadt Lübeck waren.

Diese spätmittelalterliche Quelle kann vielleicht Antworten auf einige Fragen geben: Wie haben sich die Chronisten sich mit dem Thema Straßenraub auseinandergesetzt und die betreffenden Ereignisse dargestellt? Beim Lesen der Lübecker Ratschronik fällt auf, dass in den Berichten der Chronik keine klaren Grenzen zwischen einem unrechtmäßigen Raubüberfall und eines rechtmäßigen Raubzuges als Folge einer ritterlichen Fehde gezogen wurden, so dass weitere Fragen naheliegen: Haben die Chronisten hier vielleicht ganz bewusst Recht und Unrecht vermischt? Wenn ja, welche Absichten haben sie möglicherweise dabei verfolgt? Welcher Herkunft waren eigentlich die Straßenräuber? Hat die städtische Gerichtsbarkeit „gleiches Recht für alle“ gesprochen oder wurden adelige Straßenräuber vielleicht milder bestraft?

Mögliche Antworten auf diese Fragen und eine Darstellung des spätmittelalterlichen Straßenraubs auf hansischen Handelsstraßen in Norddeutschland finden Sie hier:

wedder God, recht unde ere – Straßenraub im Spiegel der Lübecker Ratschronik

 

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